Höchstrichterliche Rechtsprechung (EuGH, BAG, BGH, BVerfG)
Zeitliche Beschränkung des Urlaubsabgeltungsanspruchs
EuGH 22.11.2011 - C-214/10
Der EuGH hat in einer Entscheidung zu einer konkreten
tarifvertraglichen Urlaubsübertragungsregelung aus der Metall- und
Elektroindustrie geurteilt, dass ein unbegrenztes Ansammeln von
Ansprüchen auf bezahlten Jahresurlaub für den Zeitraum jahrelanger
Arbeitsunfähigkeit dem Zweck des Urlaubsanspruchs nicht mehr
entspricht. Eine gewisse zeitliche Grenze darf nicht überschritten
werden. Welche Grenze angemessen ist, sagt der EuGH nicht. Die
überprüfte tarifliche Regelung, wonach der Urlaub spätestens 15
Monate nach Ablauf des Kalenderjahres verfällt, hält der EuGH für
rechtmäßig.
Strafanzeige gegen Arbeitgeber
EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass
eine weder mutwillig noch grundlos erstattete Strafanzeige gegen den
Arbeitgeber regelmäßig von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt
ist, so dass eine deshalb ausgesprochene Kündigung nicht
gerechtfertigt ist.
Verfall des Urlaubsanspruchs
BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung des nach lang andauernder
Arbeitsunfähigkeit bestehenden Mindesturlaubs kann aufgrund
tariflicher Ausschlussfristen verfallen.
BAG 09.08.2011 - 9 AZR 425/10
Der wegen andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit im
Vorjahr übertragene Urlaub erlischt, wenn der Arbeitnehmer nach
Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht gehindert war, im dann
laufenden Urlaubsjahr den Urlaub zu nehmen.
Vererblichkeit von Urlaubsansprüchen
BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
Stirbt der Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis, wandelt
sich der Urlaubsanspruch nicht in einen vererbbaren
Abgeltungsanspruch um, sondern er erlischt mit dem Tod des
Arbeitnehmers.
Freistellung bei jahresübergreifender Kündigungsfrist
BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10
Will der Arbeitgeber den gekündigten Arbeitnehmer während der
Kündigungsfrist unter Anrechnung auf den Urlaub freistellen, muss er
eindeutig erklären, dass nicht nur der Urlaub des laufenden Jahres
sondern auch der des Folgejahres erfüllt werden soll.
Fristlose Kündigung wegen Vortäuschung der Aufgabenerfüllung
BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10
Hat der Arbeitnehmer die Erledigung von Arbeitsaufgaben
vorgetäuscht, die nur einen Teil seiner geschuldeten Tätigkeit
ausmachen und nur sporadisch anfallen, kann dem kündigungswilligen
Arbeitgeber die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar
sein.
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
BAG 09.06.2011 - 2 AZR 323/10
Eine sexuelle Belästigung ist an sich geeignet, eine fristlose
Kündigung zu rechtfertigen. Je nach Intensität ist zuvor eine
Abmahnung wegen einer gleichartigen nicht jedoch wegen einer
identischen Pflichtverletzung erforderlich. Der gebotene innerliche
Zusammenhang ist zwischen sexuellen Belästigungen durch körperliche
Berührung und solchen verbaler Art gegeben.
Kündigung gegenüber minderjährigem Auszubildenden
BAG 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Die Kündigung gegenüber einem minderjährigen Auszubildenden ist nur
wirksam, wenn sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht. Der Einwurf des
korrekt adressierten Kündigungsschreibens in den gemeinsamen
Hausbriefkasten des Auszubildenden und seiner Eltern genügt. Ein
Kündigungsschreiben, das an den Auszubildenden, gesetzlich vertreten
durch die namentlich benannten Eltern gerichtet ist, ist korrekt
adressiert.
Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag
BAG 14.04.2011 - 6 AZR 727/09
Kündigt ein Vertreter des Arbeitgebers, muss der Kündigung eine
Originalvollmacht beigefügt werden oder der Arbeitnehmer über die
Kündigungsberechtigung vorher in Kenntnis gesetzt worden sein. Die
bloße Mitteilung im Arbeitsvertrag, dass der jeweilige Inhaber einer
bestimmten Funktion kündigungsberechtigt ist, genügt nicht, da die
Übertragung der Funktion regelmäßig nur ein interner Vorgang ist.
Dem Arbeitnehmer muss es vor Zugang der Kündigung objektiv möglich
gewesen sein, die kündigende Person der benannten Funktion
zuzuordnen.
Kündigungsschutz nach BEEG
BAG 12.05.2011 - 2 AZR 384/10
Wird Elternzeit nur unter der Bedingung beansprucht, dass der
Arbeitgeber Elternteilzeit gewährt und lehnt der Arbeitgeber das
Teilzeitbegehren vor dem prognostizierten Geburtstermin wirksam ab,
so sind die Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes nach BEEG
nicht gegeben, denn dafür ist Voraussetzung, dass Elternzeit
genommen wird. Im Schwebezeitraum zwischen Stellung und Ablehnung
eines bedingten Antrags besteht kein Sonderkündigungsschutz.
Zustimmung des Integrationsamtes
BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10
Die Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen
Kündigung kann nicht in eine Zustimmung zur ordentliche Kündigung
umgedeutet werden.
Befristung: Neueinstellung nach mehr als 3 Jahren
BAG 06.04.2011 - 7 AZR 716/09
Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist auch
nach einer Vorbeschäftigung zulässig, die mehr als 3 Jahre zurück
liegt. Das BAG legt die Gesetzesformulierung „bereits zuvor“ dahin
aus, dass nicht jegliche Vorbeschäftigung die sachgrundlose
Befristung ausschließt. Vielmehr will der Gesetzgeber nur die
Möglichkeit verhindern, dass die sachgrundlose Befristung zu sog.
Befristungsketten missbraucht wird. Das ist aber bei einer
Unterbrechung von mehr als 3 Jahren nicht der Fall.
Sachgrundlose Befristung trotz Angabe eines
Befristungsgrundes
BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 774/09
Für die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung genügt es, dass
die gesetzlichen Voraussetzungen objektiv bei Vertragsschluss
vorliegen und der Vertrag die sachgrundlose Befristung nicht
ausschließt. Allein die Angabe eines Befristungsgrundes reicht für
die Annahme eines Ausschlusses der sachgrundlosen Befristung nicht
aus.
Klagefrist bei Streit über eine auflösende Bedingung
BAG 06.04.2011 - 7 AZR 704/09
Die dreiwöchige Klagefrist der §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG gilt nicht nur
für die Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit der Bedingungsabrede
sondern auch für den Streit über den Eintritt einer auflösenden
Bedingung (z.B. § 11 Abs. 5 MTV, Altersgrenze, Renteneintritt).
Teilt der Arbeitgeber etwa dem Arbeitnehmer mit, dass dessen
Arbeitsverhältnis wegen Erreichen der Altersgrenze endet, muss der
Arbeitnehmer binnen 3 Wochen hiergegen klagen, wenn er damit nicht
einverstanden ist.
Bedingungskontrolle bei Schwerbehindertem - Zustimmung des
Integrationsamtes
BAG 09.02.2011 - 7 AZR 221/10
Die dreiwöchige Klagefrist der §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG beginnt nicht,
wenn der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer schwerbehindert ist
und dennoch keine Zustimmung des Integrationsamtes vor der
erstrebten Beendigung einholt. Die Zustimmung des Integrationsamtes
muss auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines
Schwerbehinderten oder Gleichgestellten durch Eintritt einer
Bedingung eingeholt werden.
Kombination von auflösender Bedingung und Zeitbefristung
BAG 29.06.2011 - 7 AZR 6/10
Bei Kombination von auflösender Bedingung und zeitlicher
Höchstbefristung („... für die Dauer der Erkrankung des Mitarbeiters
M, längstens bis zum 31.01.2009.“) führt die Weiterarbeit über den
Bedingungseintritt hinaus nicht zur unbefristeten Fortdauer des
Arbeitsverhältnisses sondern nur zum Fortbestand bis zur
vereinbarten Höchstbefristung. Im Fall hat der Vertreter über den
Tod des erkrankten Mitarbeiter im Juli 2008 hinaus bis zum
31.01.2009 gearbeitet und dann die Unwirksamkeit der Befristung
vergeblich geltend gemacht.
Zeugniserteilung nach Entwurf des Arbeitnehmers
BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11
Die Verpflichtung des Arbeitgebers, ein qualifiziertes Zeugnis nach
Entwurf des Arbeitnehmers zu erteilen, ist vollstreckbar, d.h. der
Arbeitgeber kann durch Zwangsmittel dazu angehalten werden, das
Zeugnis mit den vom Arbeitnehmer vorgegebenen Formulierungen zu
erteilen. Grammatik-, Rechtschreib- oder Zeichensetzungsfehler muss
der Arbeitgeber ebenso wenig übernehmen, wie Formulierungen, die
gegen den Grundsatz der Zeugniswahrheit verstoßen.
Zeugnisformulierung
BAG 15.11.2011 - 9 AZR 386/10
Die Formulierung in einem Zeugnis „Wir haben den Arbeitnehmer als
sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt,
...“ erweckt aus Sicht eines objektiven Lesers nicht den Eindruck,
dem Arbeitnehmer werde in Wahrheit Desinteresse und fehlende
Motivation attestiert.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BAG 24.03.2011 - 2 AZR 170/10
Fehlt ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mehr als 6 Wochen
krankheitsbedingt, ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement
(BEM) durchzuführen. Nicht erforderlich ist, dass es eine einzelne
Krankheitsperiode von durchgängig mehr als 6 Wochen gab. Zwingende
Voraussetzung für die Durchführung des BEM ist das Einverständnis
des Betroffenen, dem die Belehrung des Arbeitgebers über die Ziele
des BEM sowie über Art und Umfang der erhobenen und verwendeten
Daten vorausgehen muss. Stimmt der Arbeitnehmer trotz
ordnungsgemäßer Aufklärung nicht zu, ist das Unterlassen des BEM
kündigungsneutral.
Glaubens- oder Gewissenskonflikt des Arbeitnehmers
BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 36/09
Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer Arbeitsanweisung auf
einen ernsthaften inneren Glaubenskonflikt (Arbeitnehmer
muslimischen Glaubens weigert sich Alkoholika zu verräumen), kann
das Beharren des Arbeitgebers auf Vertragserfüllung
ermessensfehlerhaft sein. Allerdings kann die Weigerung des
Arbeitnehmers geeignet sein, eine personenbedingte Kündigung zu
rechtfertigen, wenn es dem Arbeitgeber nicht ohne größere
Schwierigkeiten möglich ist, den Arbeitnehmer anderweitig sinnvoll
einzusetzen.
Prüfpflicht zur Besetzung freier Arbeitsplätze mit
schwerbehinderten Menschen
BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10
Jeder Arbeitgeber muss prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit
schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Wer sich bei einer
Stellenausschreibung nicht frühzeitig mit der Agentur für Arbeit in
Verbindung setzt, um auch arbeitslose oder arbeitsuchend gemeldete
schwerbehinderte Menschen berücksichtigen zu können, schafft
Indizien dafür, dass ein abgelehnter schwerbehinderter Bewerber
wegen der Behinderung benachteiligt worden ist.
Entschädigungsanspruch eines abgelehnten schwerbehinderten
Bewerbers
BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09
Voraussetzung für eine Entschädigung des abgelehnten
Stellenbewerbers, der sich auf eine unzulässige Diskriminierung
beruft, ist, dass er sich mit dem eingestellten Bewerber in einer
vergleichbaren Situation befunden hatte. Das ist nur der Fall, wenn
er für die zu besetzende Stelle objektiv geeignet war.
Hinweis: Hier hatte der Arbeitgeber seine Prüfpflicht (s.o.)
eingehalten, der abgelehnte schwerbehinderte Bewerber aber eine
Diskriminierung in der Festlegung zu hoher Anforderungsprofile an
die Stelle gesehen. Bei Verletzung der Prüfpflicht würde aber auch
ein nicht geeigneter schwerbehinderter Bewerber eine Entschädigung
geltend machen können, deren Höhe dann auf Grund der fehlenden
Eignung begrenzt wäre.
Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag
BAG 19.11.2011 - 4 AZR 811/09
Wird ein vor dem 01.01.2002 vereinbarter Arbeitsvertrag (Altvertrag)
nach dem 31.12.2001 in einigen Punkten verändert und im übrigen
geregelt, dass es des weiteren bei den bisherigen Arbeitsbedingungen
verbleibt, so werden die nicht veränderten Bedingungen im bisherigen
Zustand übernommen. Enthielt der Altvertrag eine statische
Bezugnahmeklausel, die als bisherige Arbeitsbedingung weiter gelten
soll, so bleibt sie als statische Klausel erhalten.
Intransparente Vereinbarung einer Durchschnittsarbeitszeit
BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10
Die in einem Formulararbeitsvertrag enthaltene Klausel einer
Arbeitszeit von X Stunden im monatlichen Durchschnitt ist unwirksam
weil unklar und nicht verständlich, wenn der Zeitraum, der für die
Ermittlung des Durchschnitts maßgeblich ist (Quartal, Halbjahr, Jahr
...) nicht festgelegt wird. Welche Arbeitszeit dann gilt, ist durch
Auslegung des Vertrags festzulegen, wobei das Fehlen einer
Teilzeitvereinbarung im Zweifel ein Vollzeitarbeitsverhältnis
begründet.
AGB-Kontrolle einer Widerrufsklausel
BAG 20.04.2011 - 5 AZR 191/10
Seit 2002 muss ein Widerrufsvorbehalt die Widerrufsgründe angeben
(z.B. wirtschaftliche Gründe, Leistung oder Verhaltend es
Arbeitnehmers). Fehlt die Angabe von Widerrufsgründen in einem vor
2002 abgeschlossenen Arbeitsvertrag, kommt eine ergänzende
Vertragsauslegung in Betracht, d.h. es ist zu prüfen, was die
Parteien in Kenntnis der gesetzlich angeordneten Unwirksamkeit
vereinbart hätten.
Arbeitszeitverteilung bei Altersteilzeit
BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 19/10
Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Verteilung
der Arbeitszeit während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses. Über
die Verteilung entscheidet der Arbeitgeber nach billigem Ermessen. §
8 Abs. 4 TzBfG, wonach ein Arbeitnehmer, der den Teilzeitwunsch
geltend macht auch die Verteilung der Arbeitszeit wünschen darf,
findet auf Altersteilzeitverhältnisse keine Anwendung.
Wiederbesetzung einer Altersteilzeitstelle bei
Betriebsübergang
BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R
Ein Arbeitgeber kann Förderleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
nur in Anspruch nehmen, wenn er die frei werdende Stelle selbst
wiederbesetzt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Unternehmen Teile
eines Konzerns sind, d.h. die Einstellung bei einem
Tochterunternehmen genügt den Anforderungen nicht.
